Unsere AGB´s 
 
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der Stickstube Birresborn mit dem jeweiligen Auftraggeber. Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind alle privaten oder geschäftlichen Personen, die die Stickstube Birresborn beauftragen, Kleidung oder Accessoires jeglicher Art mit oder ohne Veredelung zu liefern.  Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.  Für den Fall, dass der Auftraggeber eigene „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ verwendet, die von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichen, gelten ausschließlich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Stickstube Birresborn  Abweichungen hiervon werden nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. 
 
 
Preise / Auftragsbedingungen/ Motive / Aufträge Die Preise in unseren Angeboten gelten in Euro und verstehen sich inkl Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung nach Erscheinen des Angebots und/oder der mündlichen Absprache erfolgen ist die Stickstube Birresborn zur Berechnung der erhöhten Mehrwertsteuer berechtigt.  Diese Auftragsbedingungen (bzw. AGB) werden mit dem Unterzeichnen des Produktionswerkblattes bzw. der Auftragsvergabe an die Stickstube Birresborn ausdrücklich anerkannt. Das Produktionswerkblatt ist ausschl. mit den angehangenen AGBs gültig. Erst nach Vorlage des unterzeichneten Produktionswerkblattes kann mit der Veredelung der Ware begonnen werden. Die Unterschrift auf dem Produktionswerkblatt gilt ebenso für die angehangenen AGBs.
 
Bei Erstlieferung kann die Vergütung des Auftraggebers gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Barzahlung bei Übergabe fällig werden, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Bei Aufträgen von Privatpersonen ist der anfallende Leistungsbetrag/Rechnungsbetrag bar bei Abholung an die Stickstube Birresborn zu entrichten. Sollte speziell für einen Auftrag zu veredelnde Ware bestellt werden, so ist der Auftraggeber bei Stornierung zur Abnahme dieser dennoch verpflichtet. Es gelten dann die vorher vereinbarten Einzelpreise. In Einzelfällen kann die Stickstube Birresborn auf dieses Recht verzichten. Bei einer evtl. Rückkabe der bestellten Textilien fällt grundsätzlich jedoch eine Handlingspuschale von 15% des Warenwertes, mindestens jedoch 15,00 € zzgl. der vom entsprechenden Lieferanten der Ware berechneten Lieferkosten und Rücksendekosten an. 
 
Für Aufnäher (Patches), Schriften, sowie allen auftraggeberspezifischen Stickereien, besteht in jedem Falle eine Abnahmepflicht, da eine Verwendung anderweitig nicht möglich ist. Sollten wir bei Stornierung eines Auftrages mit der Fertigung von individuellen Produkten bereits begonnen haben, so trägt die Kosten für die Fertigung der Auftraggeber. Auch eine evtl. bereits erstellte Stickkarte wird dem Auftraggeber im Falle einer Stornierung berechnet (Brustlogo 40,00 € 7 Rückenlogo 70,00 €).
 
Veredelte Textilien sind generell vom Umtausch ausgeschlossen!
 
Muster Falls nichts anderes vereinbart wurde, versenden wir Muster nur gegen Rechnung.  Sämtliche von uns gefertigten Punchdateien bzw. erstellten Stickkarten bleiben unser Eigentum, auch wenn für die Anfertigung eine besondere Vergütung vereinbart wurde. Ebenso verbleibt das alleinige Urheber- oder sonstige Schutzrecht, wenn ein Emblem, Motiv, Schrift oder sonstige Zeichen von uns entworfen, gestaltet oder umgestaltet wird, außer es wurde mit dem Besteller eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen.
 
Zahlungen Rechnungen sind zum in der Rechnung vereinbarten Zeitpunkt zahlbar ohne Skontoabzug, es sei denn, es liegt ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung vor. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Mahngebühren ab der ersten Mahnung zu berechnen. Wird der Zahlungstermin überschritten geben wir die Angelegenheit nach der 3. Mahnung an ein Inkassobüro weiter. Alle daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Schuldners.
 
Lieferung und Versand  Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abschließend geklärt sind, sowie das Produktionswerkblatt freigegeben und unterzeichnet bei der Stickstube Birresborn vorliegt.  Ereignisse höherer Gewalt sowie Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhersehbare Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei.  Schadenersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrags können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung oder Nichterfüllung auf ein Verschulden der Stickstube Birresborn zurückzuführen ist und der Auftraggeber uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.  In der Regel kann die Ware in unseren Geschäftsräumen abgeholt werden. Sollte Lieferung oder Versand durch uns erfolgen, so ist dies gesondert zu vereinbaren, und wird ggf extra im Angebot angegeben und entsprechend berechnet. Der Versand- und Verpackungskostenanteil bei Lieferung durch uns wird bei Auftragsannahme gesondert im Angebot ausgewiesen. Lieferungen ins Ausland sowie auf die inländischen Inseln und Expresslieferungen werden immer gesondert berechnet. Nachnahmegebühren des jeweiligen Paketdienstes gehen (Rechtsprechung anteilig) in Höhe von 10,00 € zu Lasten des Auftraggebers. 
 
Haftung  Bei Direktbestickung von Fremdware (Ware die vom Auftraggeber geliefert wird) trägt der Auftraggeber das Risiko der Verarbeitung.  Bei angelieferter Ware übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden die durch das besticken entstehen können. Auch werden Haftungsansprüche für Druckstellen durch Spannrahmen, Löcher im Textil durch Nadelbrüche, sonstige maschinelle Störungen oder Stickbildversatz durch Fehlsteuerungen der Maschinen entstehen, nicht anerkannt. 
 
Wir behalten uns vor ungeeignete, getragene oder gebrauchte Textilien ohne Angaben von Gründen nicht zu veredeln. Die bestickte Ware und die Abbildung dieser kann von uns zum Zwecke der Eigenwerbung und Reverenzvorlagen verwendet werden, es sei denn das schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
 
Urheberrechte Bei allen Motiven, Logos und Schriftzügen setzten wir voraus, dass der Auftraggeber im Besitz der Vervielfältigungsrechte ist. Der Auftraggeber versichert, dass er im Besitz sämtlicher für die Be- und Verarbeitung durch den Auftragnehmer erforderlichen Lizenzen, Urheberrechte, Warenzeichnungsrechte u.a. ist. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, die Dritte aufgrund der Verletzung solcher Rechte geltend machen, frei. Sollte sich herausstellen das o.a. Zusicherung falsch war, so muss der Auftraggeber für den daraus entstanden Schaden in voller Höhe aufkommen. Bei Auftragserteilung gilt diese Zusicherung als anerkannt.
 
Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer unser uneingeschränktes Eigentum.